Teilnahmebedingungen AGB
Unsere AGBs
1. Umseitig bezeichneter Spezialmarkt wird durch den Veranstalter bei der
zuständigenKreisverwaltung angemeldet.
2. Aussteller und Teilnehmer, Sammler und Händlerverpflichten sich die
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die
Vorschriften zur Firmenbezeichnung bzw. Namensangabe und
Preisauszeichnung ( Arbeits- und Gewerberecht).
3. Ort und Öffnungszeiten ergeben sich aus den jeweiligen Ankündigungen.
4. Die Anmeldung kann nur in schriftlicher Form oder als e-Mail erfolgen und ist
nur für die Person gültig auf die sie ausgestellt wurde . Eventuelle Mitverkäufer
sind namentlich aufzuführen. Mit der Anmeldung ist die Standgebühr zur
Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
Neu: Eine Anmeldung bedingt nicht automatisch die Erlaubnis zur Teilnahme an
der gewünschten Veranstaltung, sondern bedarf in jedem Fall der schriftlichen
Standbestätigung des Veranstalters.
5. Der Veranstalter ist bei Vorliegen von ihm nicht verschuldeter Gründe, oder
im Falle höhererGewalt berechtigt die Veranstaltung zu verschieben, verkürzen,
verlängern- oder auszusetzen.Der Aussteller hat in vorliegenden Fällen keinen
Anspruch auf Schadenersatz oder wirtschaftlichen Verlust.
6. Der Aussteller haftet für jeden Personen-oder Sachschaden, der durch seinen
Ausstellungsaufbau oder -abbau, bzw. seine Ausstellungsgüter und
Ausstellungsanmietung entsteht.
7. Für die Bewachung seiner Ausstellungsgüter hat der Aussteller selbst Sorge
zu tragen.
8. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten
Standplatz. Die eingezeichneten Standflächen sind einzuhalten, Gänge und
Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
9. Über Stände, die bei Veranstaltungsbeginn nicht bezogen wurden, kann der
Veranstalter ohne Rückzahlubgspflicht der bereits bezahlten Standmieten frei
verfügen.
10. Stände dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters
untervermietet, bzw.überlassen werden.
11. Der Aussteller erkennt die vorstehenden Bedingungen an. Bei Nichteinhaltung kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
12. Sollte eine Bedingung nicht rechtskräftig sein, so bleiben alle Übrigen
unverändert gültig.
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Geschäftsstelle und Veranstalter:
Johannes Armborst
Urfahrnstr. 15, 83080 Oberaudorf/Deutschland
Gerichtsstand ist Oberaudorf
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